TV „Jahn“ Köln-Wahn | Handball

Mitglied werden!

Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Mitgliedsbeiträge (gültig seit 01. Juli 2011) des TV „Jahn“ Köln-Wahn 1909 e.V. Die Aufstellung basiert auf der Finanzordnung des Vereins, gibt jedoch lediglich die Mitgliedsbeiträge, nicht jedoch die gesamte Finanzodnung Mitgliedsbeiträge wieder. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@tv-wahn.de. Wir stellen Ihnen hier den aktuellen Mitgliedsantrag für den TV „Jahn“ Köln-Wahn zum Download zur Verfügung. Bitte senden Sie den komplett ausgefüllten Antrag per Post an:

TV „Jahn” Köln-Wahn 1909 e.V.
Sportplatzstraße 9
51147 Köln

oder per Fax an: (02203) 9034-299.

Selbstverständlich können Sie den Antrag während der Geschäftszeiten auch persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.

Mitgliedsantrag

Die Beitrittserklärung des TV „Jahn“ Köln-Wahn können Sie hier herunterladen.

Mitgliedsantrag PDF 126kbDatenschutzerklärung PDF 50kb

Mitgliedsbeiträge

  • Monatsbeitrag: 14 € (ermäßigt* 9,50 €)
  • Monatsbeitrag Eltern-Kind-Turnen**: 9,50 €
  • Monatsbeitrag Familien***: 28 €
  • Aufnahmegebühr (einmalig): 15 € (ermäßigt* 7,50 €)
  • Inaktivenbeitrag**** (Quartal): 21 €
  • Herzsport- & Orthopädiegruppen (Quartal):
    • bei einmaliger wöchentlicher Teilnahme 60 €
    • bei zweimaliger wöchentlicher Teilnahme 80 €

Monatliches Aufgeld

Für folgendes Abteilungen wird ein monatliches Aufgeld in Höhe von 2,50 € (ermäßigt* 1,50 €) berechnet:

  • Handball
  • Leistungsturnen
  • Pilates
  • Yoga
  • Bodyshaping

Erläuterung Fußnoten

*) Mitglieder bis zu Vollendung des 16. Lebensjahres, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler sowie Studenten (gegen Nachweis).

**) Beim Eltern-Kind-Turnen beträgt der Monatsbeitrag für das Kind 9,50 € für die Dauer der Teilnahme an diesem Angebot; der teilnehmende Elternteil zahlt den fälligen Beitrag der Sportart, für die er angemeldet war/wird oder aber 5 € als begleitendes Elternteil.

***) Erziehungsberechtigte mit 2 oder mehr Kindern erhalten einen Familienrabatt, wenn ein Erziehungsberechtigter und mindestens zwei Kinder gleichzeitig Vereinsmitglieder sind. Das Aufgeld entsprechend 1.3 der Finanzordnung wird bei Teilnahme in einer der genannten Sportarten fällig.

****) Mitglieder, die auf Dauer oder mindestens für ein volles Kalenderjahr kein Sportangebot des Vereins annehmen, können auf Antrag einen Inaktivenbeitrag erhalten.

Über andere oder weitergehende Rabatte, Beitragskürzungen oder -nachlässe und Aufschläge entscheidet der Vorstand nach den Erfordernissen des Einzelfalles und jeweils für das laufende Kalenderjahr.